Fisch aus Norwegen mitnehmen
„Darf ich meinen gefangenen Fisch aus Norwegen mitnehmen?“ Damit dein traumhafter Angelurlaub in Norwegen kein böses Ende nimmt, solltest du über die aktuelle Gesetzeslage informiert sein. Wusstest du, dass die gesetzliche Regelung der Fischmitnahme wahrscheinlich die Auswahl deiner Unterkunft beeinflusst? Deswegen solltest du dir die folgenden Informationen unbedingt vor der Buchung deines Feriendomizils zu Gemüte führen! In den vergangenen Jahren gab es in dieser Thematik einschneidende Änderungen. schonzeitvertreib erklärt dir alles, was du zum Thema Fischexport aus Norwegen wissen musst, und zwar auf Basis der Gesetzeslage 2023.
Es ist ohne Einschränkungen erlaubt, Süßwasserfisch mitzunehmen. Hier gibt es keine Einschränkungen für leckere Salmoniden wie Lachs, Meer-, Bach- und Regenbogenforelle, Saibling und Äsche sowie andere Räuber wie Hecht und Barsch. Bei Meeresfisch wie Pollack, Dorsch, Köhler oder Makrele ist es hingegen komplizierter. Die Seite des Norwegischen Zoll sagt dazu Folgendes: Der Fisch muss unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereiunternehmens gefangen und dokumentiert worden sein. Zusätzlich gibt es dann noch eine Export-Obergrenze von 18 Kilogramm pro Person. Diese gilt sowohl für Norweger als auch für Ausländer und darf 2x pro Jahr ausgereizt werden.
Der Staat möchte nicht die Fischausfuhr verbieten, sondern aus guten Gründen (Rückgang der Bestände) einen halbwegs zuverlässigen Überblick darüber haben, wie viel Fisch ausgeführt wird. Da das niemand freiwillig meldet, haben sie einfach kurzerhand die Fischausfuhr von nichtregistrierten Fängen komplett untersagt. Ein „registriertes Fischereiunternehmen“ bildet nun die Registrierungs-Schnittstelle zwischen dem Touristen und der Behörde. Der Tourist bekommt seinen Beleg und darf Fisch mitnehmen und die Behörde bekommt ihre Zahlen. Und das registrierte Unternehmen bekommt seine Kunden, denn sie verschenken den Registrierungsaufwand natürlich nicht, sondern preisen ihn als „Inklusivleistung“ bei Guidings, Unterkünften und Leihbooten an. Positiv gedacht, entsteht bei reibungslosen Abläufen eine Win-Win-Win-Win-Situation (Natur-Staat-Angler-Fischereiunternehmen). Negativ gedacht fühlt es sich für den Gelegenheitsangler, der 3-4 Fische mitnehmen möchte, ein bisschen wie Schikane an.
Unternehmen, die im Bereich der Fischerei tätig sind, müssen sich ab einem Jahresumsatz von 50.000 NOK beim Fiskeridirektoratet registrieren. „Bereich der Fischerei“ umfasst auch Guidings und Bootsverleih an Angler. Unter 50.000 NOK Jahresumsatz ist eine freiwillige Registrierung möglich. Auf seiner Seite führt das Fiskeridirektoratet ein Liste aller registrierten Fischereiunternehmen, die allerdings nur bedingt hilfreich ist, da du nicht weißt, wer oder was sich genau hinter dem Meldenamen verbirgt und nicht zwingend einen Nutzen als Fischereitourist daraus ableiten kannst. In unseren empfohlenen Norwegen-Unterkünften stellen wir die Information bereit, ob es sich beim Anbieter um ein registriertes Fischereiunternehmen handelt, oder nicht.
Die norwegische Zollbehörde akzeptiert zwei unterschiedliche Arten von Nachweisen:
(1) einen Nachweis, der den Aufenthalt dokumentiert (muss Folgendes beinhalten: Namen, Adresse und Betriebskennziffer des registrierten touristischen Betriebs, Namen der fischausführende(n) Person(en), Zeitraum des Aufenthalts, Anzahl der Personen, für die der Aufenthalt gilt)
(2) Ausdruck von Fangberichten (muss Folgendes beinhalten: die Identität des Betriebes, den Namen der fischausführenden Person, Menge des geangelten Fisches beinhalten)
Jeweils mit Stempel und Unterschrift, versteht sich. Wir haben in den letzten 2 Jahren beide Prozedere erlebt.
Zuletzt war es so, dass das „registrierte touristische Fischereiunternehmen“, ein Online-Tool (mygofish.no) nutzte. Wir bekamen von unserem Ansprechpartner einen Login (dieser ist mit einer Referenznummer verknüpft). Im Login-Bereich haben wir dann unseren gefangenen Fisch dort eingetragen.
Vor der Abreise erhielten wir dann einen Beleg, auf dem die mit unserem Login verknüpfte Referenznummer angegeben war. Der Zoll hatte nun theoretisch die Möglichkeit, die Angaben einzusehen und sie mit unserem tatsächlich mitgeführten „Exportfisch“ abzugleichen. Dazu kam es allerdings nicht.
Wir benutzen große isolierende Styroporboxen, wie die Thermobox Universal Eco Line von thermohauser, die man von gängigen Großhändlern kennt. Darin transportieren wir den tiefgefrorenen Fisch, dessen Haltbarkeit wir durch die Verwendung eines Balkenvakuumierers noch optimieren. Der CASO VC 10 ist ein sehr empfehlenswertes und günstiges Modell wenn du immer nur ein paar Filets vakuumierst. Wenn du einen sehr guten Fang hast und sehr viele Filets nacheinander vakuumieren möchtest, können wir dir den etwas höher wertigen CASO VRH 690 advanced empfehlen.
Es kommt eine dünne Schicht Eiswürfel oben und unten rein, dazwischen der in Gefriertüten verpackte, ggf. vakuumierte, gefrorene Fisch. Wenn du in der Unterkunft eine geräumige Gefriertruhe hast, ist es schlau, deine Styroporbox sofort nach der Ankunft da rein zu tun (ohne Deckel). Im Laufe des Aufenthalts legst du nach und nach deine verpackten Filets in die Kiste. So frieren sie direkt in „Passform“ ein.
Wir haben das Ganze dann erst unmittelbar vor der Abreise aus dem Gefrierschrank genommen. So kamen wir bei einer 12 – 15-stündigen Reisedauer bisher immer ohne elektronische Kühlhilfen aus. Immer noch tiefgefroren wanderte der Fisch dann in die heimische Kühltruhe.
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Welcher Fisch unterliegt Einschränkungen?
Es ist ohne Einschränkungen erlaubt, Süßwasserfisch mitzunehmen. Hier gibt es keine Einschränkungen für leckere Salmoniden wie Lachs, Meer-, Bach- und Regenbogenforelle, Saibling und Äsche sowie andere Räuber wie Hecht und Barsch. Bei Meeresfisch wie Pollack, Dorsch, Köhler oder Makrele ist es hingegen komplizierter. Die Seite des Norwegischen Zoll sagt dazu Folgendes: Der Fisch muss unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereiunternehmens gefangen und dokumentiert worden sein. Zusätzlich gibt es dann noch eine Export-Obergrenze von 18 Kilogramm pro Person. Diese gilt sowohl für Norweger als auch für Ausländer und darf 2x pro Jahr ausgereizt werden.
Gut durchdacht oder Schikane?
Der Staat möchte nicht die Fischausfuhr verbieten, sondern aus guten Gründen (Rückgang der Bestände) einen halbwegs zuverlässigen Überblick darüber haben, wie viel Fisch ausgeführt wird. Da das niemand freiwillig meldet, haben sie einfach kurzerhand die Fischausfuhr von nichtregistrierten Fängen komplett untersagt. Ein „registriertes Fischereiunternehmen“ bildet nun die Registrierungs-Schnittstelle zwischen dem Touristen und der Behörde. Der Tourist bekommt seinen Beleg und darf Fisch mitnehmen und die Behörde bekommt ihre Zahlen. Und das registrierte Unternehmen bekommt seine Kunden, denn sie verschenken den Registrierungsaufwand natürlich nicht, sondern preisen ihn als „Inklusivleistung“ bei Guidings, Unterkünften und Leihbooten an. Positiv gedacht, entsteht bei reibungslosen Abläufen eine Win-Win-Win-Win-Situation (Natur-Staat-Angler-Fischereiunternehmen). Negativ gedacht fühlt es sich für den Gelegenheitsangler, der 3-4 Fische mitnehmen möchte, ein bisschen wie Schikane an.
Registrierte touristische Fischereiunternehmen
Unternehmen, die im Bereich der Fischerei tätig sind, müssen sich ab einem Jahresumsatz von 50.000 NOK beim Fiskeridirektoratet registrieren. „Bereich der Fischerei“ umfasst auch Guidings und Bootsverleih an Angler. Unter 50.000 NOK Jahresumsatz ist eine freiwillige Registrierung möglich. Auf seiner Seite führt das Fiskeridirektoratet ein Liste aller registrierten Fischereiunternehmen, die allerdings nur bedingt hilfreich ist, da du nicht weißt, wer oder was sich genau hinter dem Meldenamen verbirgt und nicht zwingend einen Nutzen als Fischereitourist daraus ableiten kannst. In unseren empfohlenen Norwegen-Unterkünften stellen wir die Information bereit, ob es sich beim Anbieter um ein registriertes Fischereiunternehmen handelt, oder nicht.
Wie funktioniert die Dokumentierung?
Die norwegische Zollbehörde akzeptiert zwei unterschiedliche Arten von Nachweisen:
(1) einen Nachweis, der den Aufenthalt dokumentiert (muss Folgendes beinhalten: Namen, Adresse und Betriebskennziffer des registrierten touristischen Betriebs, Namen der fischausführende(n) Person(en), Zeitraum des Aufenthalts, Anzahl der Personen, für die der Aufenthalt gilt)
(2) Ausdruck von Fangberichten (muss Folgendes beinhalten: die Identität des Betriebes, den Namen der fischausführenden Person, Menge des geangelten Fisches beinhalten)
Jeweils mit Stempel und Unterschrift, versteht sich. Wir haben in den letzten 2 Jahren beide Prozedere erlebt.
Zuletzt war es so, dass das „registrierte touristische Fischereiunternehmen“, ein Online-Tool (mygofish.no) nutzte. Wir bekamen von unserem Ansprechpartner einen Login (dieser ist mit einer Referenznummer verknüpft). Im Login-Bereich haben wir dann unseren gefangenen Fisch dort eingetragen.
Vor der Abreise erhielten wir dann einen Beleg, auf dem die mit unserem Login verknüpfte Referenznummer angegeben war. Der Zoll hatte nun theoretisch die Möglichkeit, die Angaben einzusehen und sie mit unserem tatsächlich mitgeführten „Exportfisch“ abzugleichen. Dazu kam es allerdings nicht.
Wie transportiere ich den Fisch?
Wir benutzen große isolierende Styroporboxen, wie die Thermobox Universal Eco Line von thermohauser, die man von gängigen Großhändlern kennt. Darin transportieren wir den tiefgefrorenen Fisch, dessen Haltbarkeit wir durch die Verwendung eines Balkenvakuumierers noch optimieren. Der CASO VC 10 ist ein sehr empfehlenswertes und günstiges Modell wenn du immer nur ein paar Filets vakuumierst. Wenn du einen sehr guten Fang hast und sehr viele Filets nacheinander vakuumieren möchtest, können wir dir den etwas höher wertigen CASO VRH 690 advanced empfehlen.
Es kommt eine dünne Schicht Eiswürfel oben und unten rein, dazwischen der in Gefriertüten verpackte, ggf. vakuumierte, gefrorene Fisch. Wenn du in der Unterkunft eine geräumige Gefriertruhe hast, ist es schlau, deine Styroporbox sofort nach der Ankunft da rein zu tun (ohne Deckel). Im Laufe des Aufenthalts legst du nach und nach deine verpackten Filets in die Kiste. So frieren sie direkt in „Passform“ ein.
Wir haben das Ganze dann erst unmittelbar vor der Abreise aus dem Gefrierschrank genommen. So kamen wir bei einer 12 – 15-stündigen Reisedauer bisher immer ohne elektronische Kühlhilfen aus. Immer noch tiefgefroren wanderte der Fisch dann in die heimische Kühltruhe.
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