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Fisch aus Norwegen mitnehmen – aktuelle Regeln & kommende Änderungen

„Darf ich meinen gefangenen Fisch aus Norwegen mitnehmen?“
Damit dein traumhafter Angelurlaub in Norwegen kein böses Ende nimmt, solltest du die aktuellen Regelungen zur Fischmitnahme und zum Fischexport kennen. In den vergangenen Jahren wurde die Gesetzeslage mehrfach angepasst – und weitere Verschärfungen stehen bereits fest. Ab 2026 und 2027 sinken die erlaubten Exportmengen für Meeresfisch deutlich.

Deshalb lohnt es sich, dieses Thema unbedingt vor der Buchung deiner Unterkunft zu berücksichtigen. Wusstest du zum Beispiel, dass die gesetzliche Regelung zur Fischmitnahme direkten Einfluss darauf hat, ob du deinen Fang überhaupt ausführen darfst? In den folgenden Abschnitten erklären wir dir alles Wichtige rund um den Fischexport aus Norwegen, basierend auf der aktuellen Gesetzeslage sowie den bereits beschlossenen Änderungen.

Welcher Fisch unterliegt Einschränkungen?

Ohne Einschränkungen erlaubt ist die Mitnahme von Süßwasserfisch. Dazu zählen unter anderem beliebte Salmoniden wie Lachs, Meer-, Bach- und Regenbogenforelle, außerdem Saibling, Äsche, aber auch Hecht und Barsch. Bei Meeresfisch wie Pollack, Dorsch, Köhler, Makrele oder Schellfisch ist die Regelung deutlich strenger. Laut Angaben der norwegischen Zollbehörde gilt:

Meeresfisch darf nur dann aus Norwegen ausgeführt werden, wenn er unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereiunternehmens gefangen und entsprechend dokumentiert wurde.

Zusätzlich gilt eine jährliche Exportobergrenze pro Person, die maximal zweimal pro Kalenderjahr ausgeschöpft werden darf – unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz.

Neue Regelungen zur Fischmitnahme ab 2026 und 2027

Die bisherige Exportmenge für Meeresfisch wird in den kommenden Jahren schrittweise reduziert. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Druck auf die Fischbestände zu verringern und einen besseren Überblick über die tatsächlich ausgeführten Mengen zu erhalten.

Erlaubte Exportmenge von Meeresfisch aus Norwegen

ZeitraumMaximale Exportmenge pro Person
bis einschließlich 202518 kg
ab 202615 kg
ab 202710 kg

Wichtig:

Diese Begrenzung gilt nur für Meeresfisch. Süßwasserfisch ist von den Mengenbeschränkungen weiterhin nicht betroffen.

Gut durchdacht oder Schikane?

Der norwegische Staat möchte die Fischausfuhr nicht verbieten, sondern aus guten Gründen – insbesondere wegen des Rückgangs bestimmter Bestände – nachvollziehen können, wie viel Fisch das Land verlässt. Da dies freiwillig kaum jemand melden würde, wurde die Ausfuhr von nicht registrierten Fängen vollständig untersagt.

Ein registriertes touristisches Fischereiunternehmen fungiert dabei als Schnittstelle zwischen Angler und Behörde:

  • Der Tourist erhält einen offiziellen Nachweis und darf Fisch mitnehmen
  • Die Behörde erhält verlässliche Zahlen
  • Das Unternehmen profitiert durch einen klaren Mehrwert für seine Gäste

Positiv betrachtet entsteht eine Win-Win-Win-Situation für Natur, Staat, Angler und Anbieter. Negativ betrachtet fühlt es sich für den Gelegenheitsangler, der nur wenige Fische mitnehmen möchte, durchaus nach zusätzlicher Hürde an.

Registrierte touristische Fischereiunternehmen

Unternehmen, die im Bereich der Fischerei tätig sind – darunter Angelguidings, Unterkünfte mit Angelangebot oder Bootsverleihe – müssen sich ab einem Jahresumsatz von 50.000 NOK beim Fiskeridirektoratet registrieren.

Unterhalb dieser Grenze ist eine freiwillige Registrierung möglich. Das Fiskeridirektoratet führt eine öffentliche Liste aller registrierten Betriebe. Diese ist allerdings nur bedingt hilfreich, da sich aus dem Eintrag oft nicht direkt erschließt, welches Angebot konkret dahintersteckt.

In unseren empfohlenen Norwegen-Unterkünften weisen wir deshalb explizit darauf hin, ob es sich um ein registriertes touristisches Fischereiunternehmen handelt – oder nicht.

Wie funktioniert die Dokumentierung?

Die norwegische Zollbehörde akzeptiert zwei unterschiedliche Arten von Nachweisen:

(1) einen Nachweis, der den Aufenthalt dokumentiert (muss Folgendes beinhalten: Namen, Adresse und Betriebskennziffer des registrierten touristischen Betriebs, Namen der fischausführende(n) Person(en), Zeitraum des Aufenthalts, Anzahl der Personen, für die der Aufenthalt gilt)

(2) Ausdruck von Fangberichten (muss Folgendes beinhalten: die Identität des Betriebes, den Namen der fischausführenden Person, Menge des geangelten Fisches beinhalten)

Jeweils mit Stempel und Unterschrift, versteht sich. Wir haben in den letzten 2 Jahren beide Prozedere erlebt.

Zuletzt war es so, dass das „registrierte touristische Fischereiunternehmen“, ein Online-Tool (mygofish.no) nutzte. Wir bekamen von unserem Ansprechpartner einen Login (dieser ist mit einer Referenznummer verknüpft). Im Login-Bereich haben wir dann unseren gefangenen Fisch dort eingetragen.

Vor der Abreise erhielten wir dann einen Beleg, auf dem die mit unserem Login verknüpfte Referenznummer angegeben war. Der Zoll hatte nun theoretisch die Möglichkeit, die Angaben einzusehen und sie mit unserem tatsächlich mitgeführten „Exportfisch“ abzugleichen. Dazu kam es allerdings nicht.

Wie transportiere ich den Fisch?

Wir benutzen große isolierende Styroporboxen, wie die Thermobox Universal Eco Line von thermohauser, die man von gängigen Großhändlern kennt. Darin transportieren wir den tiefgefrorenen Fisch, dessen Haltbarkeit wir durch die Verwendung eines Balkenvakuumierers noch optimieren. Der CASO VC 10 ist ein sehr empfehlenswertes und günstiges Modell wenn du immer nur ein paar Filets vakuumierst. Wenn du einen sehr guten Fang hast und sehr viele Filets nacheinander vakuumieren möchtest, können wir dir den etwas höher wertigen CASO VRH 690 advanced empfehlen.

Zwei Styroporkisten zum Fisch mitnehmen sind ohne Deckel in der Gefriertruhe einer Unterkunft in Norwegen deponiert, um sukzessive mit vakuumierten Fischfilets gefüllt zu werden

Es kommt eine dünne Schicht Eiswürfel oben und unten rein, dazwischen der in Gefriertüten verpackte, ggf. vakuumierte, gefrorene Fisch. Wenn du in der Unterkunft eine geräumige Gefriertruhe hast, ist es schlau, deine Styroporbox sofort nach der Ankunft da rein zu tun (ohne Deckel). Im Laufe des Aufenthalts legst du nach und nach deine verpackten Filets in die Kiste. So frieren sie direkt in „Passform“ ein.

Wir haben das Ganze dann erst unmittelbar vor der Abreise aus dem Gefrierschrank genommen. So kamen wir bei einer 12 – 15-stündigen Reisedauer bisher immer ohne elektronische Kühlhilfen aus. Immer noch tiefgefroren wanderte der Fisch dann in die heimische Kühltruhe.

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